| Veranstaltung: | Grüne Jugend Köln Kreismitgliederversammlung |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 8. Anträge |
| Antragsteller*in: | Kreisvorstand (dort beschlossen am: 08.11.2025) |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 08.11.2025, 14:44 |
A1: Beschluss zur Lage in Palästina
Antragstext
Wir verurteilen den Terroranschlag der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 aufs
Schärfste. Die Hamas ist eine Terrororganisation, die nicht für die Interessen
der Bevölkerung des Gaza-Streifens spricht und aufgelöst werden sollte.
Wir erkennen Israels Recht auf Selbstverteidigung an, sehen aber auch, dass die
Grenzen dieses Rechts schon lange überschritten wurden.
Israels militärische Manöver gegen Krankenhäuser und andere zivile Einrichtungen
sind gezielte Schläge gegen die Zivilbevölkerung und inakzeptabel.
Israel begeht damit einen Genozid an der palästinensischen Bevölkerung des Gaza-
Streifens, was von Expertinnen und Experten sowie Organisationen wie Amnesty
International, der International Association of Genocide Scholars (IAGS) und
B’Tselem bestätigt wurde.
Der aktuelle Waffenstillstand sollte als Grundlage für ernsthafte
Friedensverhandlungen genutzt werden. Die humanitäre Krise muss bewältigt
werden, wofür sich auch Deutschland einsetzen sollte.
Wir fordern einen sofortigen und absoluten Stopp der Lieferung von deutschen
Waffen an Israel.
Deutschland sollte Palästina als Staat anerkennen. Langfristig fordern wir die
Bundesregierung dazu auf, sich für eine Zwei-Staaten-Lösung einzusetzen, die
dauerhaften Frieden garantieren kann. Denn als zweitgrößter Waffenexporteur des
Staates Israel kann nicht ausgeschlossen werden, dass Deutschlands Waffenexporte
in aktiven Kriegsgebieten und gegen die zivile Bevölkerung genutzt werden. Somit
hätte Deutschland auch ein Druckmittel, um die israelische Regierung unter Druck
zu setzen, ernsthafte Bemühungen in Richtung Zwei-Staaten-Lösung und friedliche
Koexistenz zu schaffen. Den illegalen Siedlungen muss ein Ende gesetzt werden,
die derzeit durch Entscheidungen der Knesset weiter ausgeweitet werden.
Begründung
erfolgt mündlich
